Immobilienring IR fordert sachliche Diskussion und Expertengruppe ein Wunsch nach unbezahlter Maklertätigkeit wird abgelehnt

Strenge Aufnahmekriterien des Immobilienrings IR lassen nur Mitgliedsbetriebe mit einem hohen Qualitätslevel zu. Gressenbauer weiter: „Wir sind österreichweit vertreten und können daher den gesamte österreichischen Markt beurteilen.“  So wie für ihn ist die jüngst entflammte Debatte zum Thema „Maklerprovisionen in Österreich“, die auf einer anscheinend nicht ganz ausgeloteten Umfrage basiert, auch für andere Immobilienunternehmen und Interessensvertreter der Branche nicht ganz nachvollziehbar. 

Sachliche Diskussion und Expertengruppe

Die Frage, ob die Diskussion berechtigt ist, stellt sich nicht. Jedoch die Frage des Ansatzes. Es ist klar, dass die Arbeiterkammer in Sinne ihrer Mitglieder hinterfragen muss. Allerdings muss das gesamte „Paket“ betrachtet werden. Experten sind sich einig, dass eine Reduktion oder überhaupt eine Abschaffung der Maklerprovision nicht den gewünschten Erfolg von mehr Serviceleistung bringen kann. Gressenbauer: „Hier wird versucht, einer Berufsgruppe die Bezahlung ihrer Arbeit zu verweigern.  Das können wir so nicht akzeptieren.“  Gressenbauer ruft zu einer Versachlichung der Diskussion auf und regt die Bildung einer sich regelmäßig treffenden Expertengruppe an, die aus Personen unterschiedlicher Unternehmen, Netzwerke und Interessensvertretungen besteht.  Gressenbauer: „Wir verstehen, dass die Arbeiterkammer die Konsumenten schützen will und muss, aber Umfragen mit 200 Personen als repräsentativ darzustellen und bei dieser geringen Fallzahl Prozentdarstellungen über Österreich zu machen, ist schlichtweg falsch und irreführend.“ 

Der Weg bis zum Abschluss ist lang

Bis es tatsächlich zu einer Honorierung der Vermittlungstätigkeit eines Immobilienmaklers kommt, sind viele Schritte zu tun. „Das Bild, das zur Zeit in der  Öffentlichkeit gezeichnet wird, nämlich, dass ein Makler nach lediglich einer Besichtigung den Kunden sofort zur Kasse bittet, entspricht einfach nicht der Realität“, argumentiert Gressenbauer.  Makler müssen sich auf die Vermarktung eines Objektes perfekt vorbereiten und über sämtliche Kenntnisse bezüglich der Immobilie und ihres direkten Umfeldes verfügen. Bis es zu einem Abschluss kommt, sind in der Regel viele Besichtigungen und Bewerbungen des Objektes notwendig. Weiters müssen zum Beispiel bei Mietobjekten die Mietinteressenten geprüft werden. Zur Tätigkeit der Vermittlung gehört die Suche nach dem passenden Objekt oder die Suche nach einem Mieter oder Käufer. Die Liegenschaften müssen geprüft und bewertet werden, erforderliche Unterlagen wie Grunddienstbarkeiten, Wohnungseigentumsverträge – mit  zahlreichen Behördengängen verbunden - recherchiert und zusammengestellt werden.

Klare Spielregeln

Ein Makler erhält für seine Leistung ein Honorar, das heißt für die Vermittlung einer Wohnung oder eines Hauses, egal ob Miete oder Eigentum, bekommt der Makler eine Provision zur Abgeltung seiner Tätigkeit der Vermittlung. Dabei ist zu unterscheiden zwischen einer so genannten Abgeberprovision und einer Provision des Interessenten, sprich potenziellen Käufers oder Mieters. Neben seiner Aufgabe, Kunden und Objekt zusammenzuführen, übernimmt der Makler außerdem die Haftung und Gewährleistung für alle Angaben zum Objekt. Macht der Makler unrichtige Angaben, so hat der Konsument alle Möglichkeiten dies einzuklagen und die Kosten bzw. den Schaden ersetzt zu bekommen.

Entscheidend ist der Erfolg

Dazu arbeitet der Makler auf eigene Verantwortung und eigenes Risiko. Das bedeutet, dass er nur dann ein Honorar für seine Leistung erhält, wenn es zu einem erfolgreichen Abschluss kommt und alles bis zur Vertragsunterzeichnung abgewickelt ist. Dem Kunden seinerseits steht es frei, alle Leistungen, zu denen ein Makler verpflichtet ist, einzufordern. Unklarheiten können jederzeit rasch im persönlichen Gespräch aufgeklärt werden. Top-Makler verstehen sich nicht nur als Vermittler, sondern auch als kompetenter Ansprechpartner für sämtliche Inhalte zu einer Immobilie. 

Sonderfall Wien

In Österreich dürfen vom Abgeber und vom Mieter jeweils höchstens drei Bruttomonatsmieten als Provision verlangt werden. „Es ist das Maximum der Höhe der Provision durch den Gesetzgeber vorgegeben, das bedeutet, dass alles was darunter liegen könnte, je nach Umfang des Auftrages verhandelbar ist“, meint Gressenbauer. Ein österreichisches Spezifikum, das vor allem Wien betrifft ist, dass der Abgeber eines Wohnobjektes meist keine oder nur eine geringe Provision für den Aufwand des Maklers bezahlt. Das hat zur Folge, dass der Großteil der Kosten auf den Mieter oder Käufer abgewälzt wird. Die österreichische Bundeshauptstadt ist gerade unter diesem Aspekt gesondert zu beurteilen. Grundsätzlich liegt ein Mietmarkt mit sehr differenten und beinahe undurchschaubaren Systemen vor und der Markt regelt den Preis. Freie Mietzinsbildung, Richtwertmieten mit diversen Zu- und Abschlägen etc. stehen an der Tagesordnung. Tatsächlich festgelegt ist ein Höchstsatz von drei Bruttomonatsmieten für den Abgeber und drei Bruttomonatsmieten für den Mieter. In Wien ist dieser Höchstsatz bei der Vermietung eines Objektes auf Seite der Mieter beinahe der Regelfall. In den übrigen Bundesländern nicht. Dort ist die Provision in den meisten Fällen Verhandlungssache und wird je nach Umfang des Aufwandes in ihrer Höhe festgelegt. Es hat sich vor allem im Großraum Wien eingebürgert, dass meistens der Mieter  - noch dazu die  Höchstprovision - zahlt, der Abgeber nichts.  Diese Entwicklung hat vermutlich seine historischen Gründe in der Wiener Wohnungsbewirtschaftung. In den anderen Bundesländern sieht das Szenario oft ganz anders aus. Hier regelt der Markt die Höhe. „Wir vom Immobilienring IR sind grundsätzlich der Meinung, dass das Vermittlungshonorar bei Mietwohnungen zwischen Abgeber und Mieter aufgeteilt wird, so wie es auch vorgesehen ist“, so Gressenbauer. 

Internationaler Vergleich hinkt

In den europäischen Ländern sind die Provisionssysteme unterschiedlich geregelt. Beispielsweise bezahlt in Großbritannien, Irland, Finnland und Luxemburg bei einer Transaktion des Eigentums der Abgeber und nicht der Käufer. In Belgien, den Niederlanden, Norwegen und Schweden wiederum zahlt der Käufer nur dann eine Provision, wenn er selbst der Auftraggeber ist. Sonst zahlt auch hier der Abgeber. Ein Punkt ist unbestritten: Im Vergleich mit anderen europäischen Ländern zahlen Mieter keine oder nur eine geringere Provision als die Österreicher. Allerdings werden in diesen Ländern Leistungen, die in Österreich der Makler erbringt, von den Hausverwaltungen durchgeführt und abgerechnet. Diese Kosten scheinen nicht als Provision auf, sondern sind bereits mit eingerechnet. Beim Verkauf von Wohnungseigentum dürfen in Österreich vom Verkäufer und Käufer jeweils maximal drei Prozent für die erbrachte Leistung als Provision verrechnet werden. „Wir können auch in Österreich davon ausgehen, dass beide Seiten dafür ihren Anteil der Vermittlungskosten übernehmen. Die Österreicher sind  in den letzten Jahren zunehmend mobil geworden und damit kommen auch immer mehr Objekte auf den Markt. Somit ist auch der Abgeber interessiert sein Objekt so rasch wie möglich zu verwerten und ist daher zunehmend bereit auch seinen Anteil an den Vermittlungskosten zu übernehmen“,  erklärt Gressenbauer. 

Immobilienring IR

Österreichs größtes Maklernetzwerk zählt 65 Kanzleien und mehr als 450 Immobilienexperten auf über 90 Standorten in Österreich zu seinen Mitgliedern. Die Online-Immobilienbörse www.immobilienring.at mit 8.000 Objekten ist eines der größten Immobilienportale Österreichs. 

Rückfragehinweis:

Pressestelle Immobilienring IR, Andrea Baidinger

andrea.baidinger bauen wohnen immobilien Kommunikationsberatung GmbH

A-1060 Wien, Gumpendorfer Straße 83, Tel +43-1-904 21 55-0

baidinger@bauenwohnenimmobilien.at, www.bauenwohnenimmobilien.at

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