Immobilienring IR: Konsument muss Makler fordern

Die Menschen wechseln schneller und öfter ihren Wohnsitz, der gesamte Wohnungsmarkt befindet sich in einem Umbruch. Veränderungen im familiären Zusammenleben und zunehmende Mobilität im Berufs- und Privatleben führen zu größerer Nachfrage nach mehr Flexibilität beim Wohnen. Bereits ein Fünftel der ÖsterreicherInnen hat den Wohnsitz viermal gewechselt. Während in der Gruppe der ab 30-Jährigen 17 Prozent dreimal umgezogen sind, liegt der Anteil bei den bis 30 Jährigen bereits bei 27 Prozent (Studie Andrea Baidinger). Ein geändertes Nutzungsverhalten von Mietern, aber auch Wohnungseigentümern und die Erwartungserhaltung der Konsumenten an Makler erfordern die Entwicklung neuer, moderner Dienstleistungsfelder. Gressenbauer: „Wir Makler sind gefordert, sensibel auf die Veränderungen des Immobilienmarktes für Wohnungen zu reagieren und neue Angebotsmodule für die Kunden zu entwickeln.“ 

Sechs Immy Awards an IR Mitglieder vergeben

Öffentlichkeitswirksamen Ausdruck dieser neuen Sensibilität verleiht der IMMY-Award, der von der Fachgruppe für Immobilien- und Vermögenstreuhänder der Wirtschaftskammer Wien an die besten Makler in Wien vergeben wird. Von insgesamt 20 Auszeichnungen gingen sechs an IR Mitglieder - eine Bestätigung für den hohen Qualitätslevel des österreichweiten Netzwerkes. Über die bereits zum vierten Mal verliehene Trophäe Gold durften sich  IR Mitglieder Krefina Immobilien GmbH und Spiegelfeld Immobilien GmbH freuen. Mit der Auszeichnung in Silber wurden Marschall Immobilien GmbH, Ing. Gerhard Rihacek, die Rustler Immobilientreuhand Gesellschaft m.b.H. und die s REAL Immobilienvermittlung GmbH bedacht. IR-Präsident Andreas G. Gressenbauer spricht sich für eine Ausweitung der Preisverleihung aus: „Es wäre absolut begrüßenswert, wenn der Bewerb um diese bestätigende Auszeichnung unter Einbeziehung aller Bundesländer durchgeführt würde, um alle Immobilienmakler österreichweit anzuspornen.“

Schutz vor Mietnomaden und ungerechtfertigten Nachforderungen

Exposés zu erstellen, Besichtigungstermine zu koordinieren und wahrzunehmen, Inserate zu schalten, sowie Verkäufer bzw. Vermieter und Interessent fachlich und menschlich kompetent zu beraten, sind für IR Immobilienkanzleien eine Selbstverständlichkeit. Der Gesetzesdschungel rund um die Wohnimmobilie – egal ob Miete oder Eigentum - ist sehr dicht und komplex geworden. Gerade private Wohnungsvermieter brauchen zunehmend professionelle Unterstützung. Die Zusammenarbeit mit einem konzessionierten Makler bietet den Klienten Rechtssicherheit, denn dieser haftet für alle von ihm getätigten Aussagen.  Entsprechen diese nicht der Wahrheit, kann die Provision zurückverlangt werden. Entsteht ein Schaden, muss dieser ersetzt werden. Gressenbauer meint dazu: „In der Praxis häufen sich Vorfälle, dass private Vermieter Betriebskosten mit einem geringen Betrag ansetzen, um die Miete möglichst niedrig darzustellen. Zu einem späteren Zeitpunkt werden dann hohe Nachforderungen gestellt, bzw. die Kosten erhöht. Der Mieter, der auf die Aussagen des Vermieters vertraut hat, muss diese zahlen und hat keine Chance seinen Schaden einzuklagen.“ Im Hinblick auf Rechtssicherheit ist die Konzession eines Maklers daher ein wichtiges Kriterium bei der Auswahl des Maklers.  Auch so genannte Mietnomaden können Existenz bedrohend für private Vermieter sein. Immer öfter machen es sich diese in privat vermieteten Wohnungen bequem und verweigern die Zahlung der Miete. Die Räumungsklage ist ein langer und kostenintensiver Weg, der Mietausfall wird nicht ersetzt. IR Makler ziehen zentrale Datenbanken zu Rate, in der die bereits auffällig gewordene Mietnomaden gespeichert sind, und holen dazu Auskünfte ein.

Tipps für den Konsumenten

„Kunden fordern von einem Immobilienmakler, transparente Information und ein umfassendes Dienstleistungspaket“, so Gressenbauer. „Der Konsument muss den Makler fordern. Beispielsweise indem er sich vor einem Termin die Unterlagen schicken lässt und dann entscheidet, ob das Objekt überhaupt für eine Besichtigung in Frage kommt.“ Ein solider Makler hat damit kein Problem, denn das kann Zeit und Frust für beide Seiten sparen. Nachfolgende Check-Punkte bieten die Basis für eine erfolgreiche Zusammenarbeit mit einem bis dahin unbekannten Immobilienmakler. „Konsumenten sollen sich nicht scheuen, vor der Zusammenarbeit einen Check durchzuführen. Jedes schwarze Schaf ist uns ein Dorn im Auge und wird in unserem Netzwerk nicht geduldet“, erteilt Gressenbauer denjenigen Maklerkollegen eine deutliche Absage, die mit zweifelhaften Praktiken das Image der gesamten Branche schädigen. 

□ Persönliches Gespräch

Nur in einem persönlichen Gespräch kann geklärt werden, ob die Immobilie für den Interessent in Frage kommt bzw. ob dafür eventuell auch Objekte in Frage kommen, die (noch) nicht inseriert wurden. Bei Anfragen aus einer Plattform wird vor dem Versenden der Unterlagen das Gespräch gesucht oder knapp danach.

□ Termin in der Immobilienkanzlei

Ein guter Makler, der über eine professionelle Bürostruktur verfügt, lädt Interessenten gerne in sein Büro für den ersten Termin. Hier können auch alternative Objekte rasch gefunden und besprochen werden. 

Offene, transparente Information und Unterlagen

Betriebskostenabrechnung, Grundbuchauszug, Mietanbot oder Kaufvertrag etc. – vom professionellen Makler darf erwartet werden, dass er die Unterlagen ungefragt übermittelt, ebenso wie die notwendigen Formulare von Wirtschaftskammer und ÖVI (Österreichischer Verband der Immobilientreuhänder). 

Unterstützung in allen Fragen

Der Makler verpflichtet sich, den Kunden über den gesamten Abwicklungszeitraum professionell zu betreuen sowie nach Möglichkeit Zeit zu sparen. Außerdem garantiert er eine transparente Gestaltung sämtlicher Unterlagen, Verträge und Aufträge. Weiters koordiniert er sämtliche Besichtigungstermine und hält sich für jegliche Fragen seitens des Interessenten zur Verfügung.

□ Vermarktungs- und Werbestrategie

Nicht zu vergessen ist die Vermarktungs- und Werbestrategie eines Objektes, jeder gute Makler wird diese dem Abgeber ungefragt präsentieren.

Achtung, Falle! 

□ Besichtigung nur von außen

Sehr oft ein Hinweis, dass kein Vertragsverhältnis mit dem Verkäufer oder Vermieter vorliegt

□ Schlampige Unterlagen

Unordentliche Kopien, Informationen die nichts über das Objekt aussagen

□ Anzahlungen

Der Makler darf weder eine Anzahlung verlangen noch entgegennehmen

Lockinserate

Wenn ein Makler ein Angebot unter „Privat“ inseriert, diesen sofort der Wirtschaftskammer melden

Abweichende Informationen bei Mehrfachinseraten

Gibt es keinen Alleinvermittlungsauftrag für eine Immobilie, sondern wird diese mehreren Maklern übergeben, so kommt es meist zu einer mehrfachen Inserierung

Immobilienring IR

Österreichs größtes Maklernetzwerk zählt 65 Kanzleien und mehr als 450 Immobilienexperten auf über 90 Standorten in Österreich zu seinen Mitgliedern. Die Online-Immobilienbörse www.immobilienring.at mit 8.000 Objekten ist eines der größten Immobilienportale Österreichs. Zur umfassenden Vermarktung der Objekte setzt IR auch auf die Zusammenarbeit mit den Online – Immobilienplattformen immobilien.net, willhaben.at, salzburg.com, derstandard.at und immodirekt.at, sowie mit dem deutschen Immobilienportal immowelt.de. Partnerschaften mit weiteren internationalen Länderplattformen sind in Planung.

Rückfragehinweis:

Pressestelle Immobilienring Österreich, Andrea Baidinger

andrea.baidinger bauen wohnen immobilien Kommunikationsberatung GmbH

A-1060 Wien, Gumpendorfer Straße 83, Tel +43-1-904 21 55 agentur@bauenwohnenimmobilien.at

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