Immobilienring IR fordert: Alternatives Honorarmodell für Makler

Die Ursache vieler Missverständnisse liegt im Honorarsystem, das sich ausschließlich am Erfolg orientiert. Das bedeutet, dass eine Honorierung der Maklertätigkeit erst nach einem erfolgreichen Abschluss des Rechtsgeschäftes erfolgt. Dem Immobilienring IR ist es ein Anliegen die Diskussion auf einem sachlichen Niveau zu führen und will dazu mehr Transparenz einbringen. „Wir müssen das Berufsbild des Maklers und der Tätigkeiten noch besser kommunizieren und bedingungslos für Qualität stehen“, so Gressenbauer. „In jeder Berufsgruppe gibt es schwarze Schafe, beim Immobilienring haben diese keine Chance, denn jedes künftige Mitglied muss durch ein strenges Screening“, führt Gressenbauer weiter aus.

Alternatives  Modell zur  Honorierung der Vermittlung

„Eine Reduktion oder überhaupt eine Abschaffung der Maklerprovision kann nicht den gewünschten Erfolg von mehr Serviceleistung bringen. Wir laden nochmals dazu ein eine Expertengruppe zu bilden, die aus Personen unterschiedlicher Unternehmen, Netzwerke und Interessensvertretungen besteht, um über mögliche Alternativen der Honorierung nachzudenken“, so der Präsident des Immobilienringes IR. Dieser könnte sich bei der Vermittlung von Mietwohnungen bis zu einer definierten Monatsmiete beispielsweise ein Tarifsystem ähnlich wie bei der Verrechnung von Honoraren freier Berufe wie Ärzte, Anwälte oder Steuerberater vorstellen. „Die Klienten zahlen nur mehr für bezogene Einzelleistungen, unabhängig davon, ob ein Vertrag zustande kommt oder nicht“, erklärt Gressenbauer. Anfrage und Erstellung eines Kurzexposés mit den relevanten Eckdaten bilden die Basis und kosten nichts. Einzelleistungen wie Besichtigungen, Verhandlungen mit dem Vermieter, Angebotserstellung, Mietvertragserrichtung, Vergebührung etc. werden nach einem Tarif verrechnet. Den Vertragsparteien bleibt es freigestellt, welche Leistungen in Anspruch genommen werden. 

Eine halbe Arbeitswoche für eine Wohnung

Edlauer: „Die Maklertätigkeit besteht nicht nur aus `Eingangstüre aufsperren´, sondern hat pro Objekt etwa einen Basis-Aufwand von 19 Stunden.“ Die Vermittlung einer durchschnittlichen Wohnung braucht in etwa eine halbe Arbeitswoche. Objektanalyse, Recherchen, Standortbestimmung, Vorbereitung der Bewerbung, Auskunftserteilungen und Anfragebeantwortungen, Vorbereitung des Mietvertrages sowie die Abwicklung der Zahlungen sind nur einige Aspekte. Bis zu einem erfolgreichen Abschluss sind etwa zehn Besichtigungen notwendig. Dazu tritt der Makler auch mit den Kosten der Bewerbung für seine Klienten in Vorleistung. Neben seiner Aufgabe, Kunden und Objekt zusammenzuführen, übernimmt der Makler außerdem die Haftung und Gewährleistung für alle Angaben zum Objekt. Macht der Makler unrichtige Angaben, so hat der Konsument alle Möglichkeiten dies einzuklagen und die Kosten bzw. den Schaden ersetzt zu bekommen.

Durchschnittlich 63 Euro Stundensatz pro Objekt

In Klein- und Bezirksstädten sowie Landgemeinden liegt die durchschnittliche Bemessungsgrundlage bei etwa 400,00 Euro pro vermittelter Wohnung. Die maximale Provision von drei Monatsmieten macht dafür 1.200 Euro exklusive Umsatzsteuer aus. Ausnahmen mit höheren Mieten bilden Teilbereiche des Wohnungsmarktes von Wien, Graz, Salzburg und Innsbruck. Aus diesem erwirtschafteten Honorar müssen nun auch alle bereits für das Objekt als Vorleistung erbrachten Sach-, Personal- und Werbekosten beglichen werden. Dazu kommt, dass nur knapp 50 Prozent der Objekte erfolgreich vermittelt werden und für diese zwar Leistungen erfolgen, aber keine Honorierung. „Nur die Hälfte der Objekte wird erfolgreich vermittelt. Aus diesen erwirtschaftet der Makler durchschnittlich 1200 Euro pro Objekt. Nach Abrechnung aller Kosten bleiben etwa 600 Euro, das entspricht einem Stundensatz von 63 Euro. “, rechnet Edlauer vor. „Für Objekte die nicht vermittelt werden können, für die gibt es auch keine Bezahlung.“ 

Immobilienring IR

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